NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR JELBI.
Gültig ab dem 06.11.2023
Die BVG betreibt die Mobilitäts-Plattform Jelbi („Jelbi“) zur Nutzung via App. Jelbi bietet Möglichkeiten zur Anzeige und auch zur Bestellung von Mobilitätsleistungen bei dem jeweiligen Anbieter („Anbieter“). Auch die BVG selbst kann Anbieter von Mobilitätsleistungen sein. Die BVG ist kein Reiseveranstalter. Der „Nutzer“ ist eine natürliche Person. Bestimmte Nutzungen von Jelbi (etwa Bestellungen für Mobilitätsleistungen) sind nur für einen registrierten Nutzer („Kunde“) mit einem BVG-Account möglich.
1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von Jelbi, via App, und die Verwendung des BVG-Accounts. Für die Bestellung von Leistungen eines Anbieters über Jelbi gelten für den Kunden zudem jeweils die Bedingungen dieses Anbieters für die Vereinbarung und Erbringung der Leistung.
2. Jelbi-Konto mit BVG-Account und Bezahlfunktion
2.1 Registrierung eines Jelbi-Kontos
2.1.1 Die Registrierung eines Jelbi-Kontos erfolgt durch Absenden des elektronischen Registrierungsformulars mit Einwilligung in diese Nutzungsbedingungen durch den Nutzer und eine Bestätigung der Registrierung durch die BVG. BVG stellt einem Kunden ein Konto („Jelbi-Konto“) bereit unter Vergabe von Kundenkennung („Jelbi-Kennung“) mit Persönlicher Identifikationsnummer („Jelbi-Passwort“) durch den Kunden (siehe auch 2.2). Als Jelbi-Kennung gilt die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse.
2.2 Jelbi-Konto und Jelbi-Kennung
2.2.1 Der Nutzer ist verpflichtet, für sein Jelbi-Konto seine E-Mail-Adresse und gegebenenfalls weitere benötigte, durch Eingabemasken abgefragte Daten vollständig und richtig anzugeben (siehe auch 2.2.3). Die Angabe von weiteren Daten (z.B. Name, Anschrift, Mobilfunknummer) ist insbesondere für die Buchung von Mobilitätsdiensten über Jelbi bei Anbietern erforderlich. Anbieter können die Übermittlung verifizierter Daten (z.B. Geburtsdatum, Vorname, Name) für die Nutzung ihres Angebots verlangen. Eine Änderung dieser Daten im App-Profil ist anschließend nur durch die erneute Verifizierung oder die Aufnahme mit dem Kundensupport möglich. Für die Bezahlfunktion von Jelbi gilt zusätzlich Ziffer 2.3. Die BVG behält sich vor, die Eröffnung eines Jelbi-Kontos für einen Nutzer abzulehnen, insbesondere falls berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass der Nutzer sich nicht vertragsgemäß verhalten wird.
2.2.2 Der Nutzer wird seine Zugangsdaten (Jelbi-Kennung, Jelbi-Passwort) geheim halten und Dritten keinen Zugang zu Jelbi mit diesen Zugangsdaten oder eine sonstige Verwendung seiner Zugangsdaten ermöglichen. Er wird sein Jelbi-Konto mit angemessenen und zumutbaren Maßnahmen (z.B. Geräte-PIN) vor dem Zugriff durch Dritte schützen. Jede Nutzung von Jelbi mit Zugangsdaten des Nutzers und jede sonstige Verwendung seiner Zugangsdaten wird dem Nutzer zugerechnet.
2.2.3 Der Kunde ist stets verpflichtet, von ihm im Jelbi-Konto hinterlegte Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer sowie bei Nutzung der Bezahlfunktion von Jelbi auch für die Zahlungsinformationen.
2.2.4 Kooperationspartner können die Verwendung der Jelbi-Kennung im Zusammenhang mit Angeboten und Leistungen ermöglichen. Dann stimmt der Nutzer durch Login in sein Jelbi-Konto oder mit Eingabe seiner Jelbi-Kennung der Überprüfung weiterer eingegebener Zugangsdaten mit entsprechenden Daten seines Jelbi-Kontos zu. Mit Nutzungswunsch eines Kooperationspartners stimmt der Kunde bei erfolgreicher Überprüfung der Übertragung seiner benötigten Daten in seinem Jelbi-Konto an den Kooperationspartner für die beabsichtigte Aktivität zu (Menü > Profil > Verbinden mit Transportkonten)
2.2.5 Ein Jelbi-Konto bietet auch Anzeigemöglichkeiten für aktuell oder früher über Jelbi bestellte, abgerechnete oder bezahlte Mobilitätsleistungen.
2.2.6 Die BVG kann den Vertrag mit dem Kunden kündigen und/oder das Jelbi-Konto und die Jelbi-Kennung des Kunden ganz oder teileweise sperren
a) bei Angabe unrichtiger Daten des Kunden oder
b) wenn eine Kommunikation über Kontaktdaten im Jelbi-Konto des Kunden nicht erfolgreich ist (etwa E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer veraltet) oder
c) bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder etwaigen Bedingungen der Mobilitätsverträge zwischen Kunde und Anbieter, außer er ist dem Kunden nicht zuzurechnen oder nur unwesentlich, oder
d) wenn berechtigter Grund für die Annahme besteht, dass der Kunde sich nicht vertragsgemäß verhalten wird, oder
e) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
2.2.7 Ein Kunde kann sein Jelbi-Konto für die weitere Nutzung von Jelbi und der Jelbi-Kennung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Schriftform oder durch elektronische Erklärung in Textform an appsupport@bvg.de kündigen. (Anmerkung: Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 1.10.2016 ist für eine Kündigung des Kunden eine Erklärung in Textform in jedem Fall ausreichend). Die BVG kann das Jelbi-Konto für die weitere Nutzung von Jelbi und der Jelbi-Kennung mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen. Eine Kündigung des Jelbi-Kontos hat keinen Einfluss auf bestehende Mobilitätsverträge und bereits erfolgte Verwendungen der Jelbi-Kennung sowie deren Abwicklung. Für Kündigungen und Stornierungen eines Mobilitätsvertrags gelten die Vereinbarungen zwischen Kunde und Anbieter. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2.2.8 Anbieter verlangen teilweise eine Überprüfung der Fahrerlaubnis, Identität und/oder Anschrift des Kunden („Validierung“) für die Buchung von Mobilitätsleistungen. Es steht Kunden frei, diese Validierung zu nutzen oder solche Leistungen nicht über Jelbi zu bestellen. Die BVG wird die Art der angebotenen Validierung in jedem Fall festlegen. Die Validierung kann online unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln oder offline durch manuellen Datenabgleich angeboten werden. Sie kann durch die BVG oder durch im Auftrag der BVG arbeitende Dritte vorgenommen werden. Bei der Validierung muss der Kunde die abgefragten Daten vollständig und richtig angeben sowie bei Änderungen aktualisieren. Zudem ist die Vorlage amtlicher Dokumente (Personalausweis, Führerschein) erforderlich. Eine erfolgreiche Validierung wird im Jelbi-Konto des Kunden gespeichert. Die BVG kann die Validierung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen oder aktualisieren. Die BVG behält sich auch vor, Buchungswünsche als Selbstfahrer nicht an Anbieter weiterzuleiten, wenn berechtigter Grund für die Annahme besteht, dass sich der Kunde nicht vertragsgemäß verhalten wird.
2.2.9 Sollte es zu von der BVG festgestellten individuellen technischen Problemen bzgl. der Nutzung der Jelbi-App kommen, behält sich die BVG für diesen Fall vor, den Kunden über die im Profil angelegten Wege (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu kontaktieren, um das Vorgehen zur Lösung des Problems zu kommunizieren und die ordnungsgemäße Nutzbarkeit der App wiederherzustellen. Diese Kontaktaufnahme erfolgt lediglich im Falle individuell identifizierter, technischer Probleme. Eine werbliche Ansprache findet im Rahmen dieser Kontaktaufnahme nicht statt.
2.3 Bezahlfunktion von Jelbi
2.3.1 Die Nutzung der Bezahlfunktionen von Jelbi steht nur volljährigen Nutzern zur Verfügung. Für die Nutzung der Bezahlfunktionen von Jelbi muss der Kunde seine Jelbi-Kennung für das Bezahlsystem anmelden und dabei seine Zahlungsinformationen in seinem Jelbi-Konto speichern. Der Kunde muss Zahlungsinformationen zutreffend angeben und bei Änderungen unverzüglich aktualisieren. Die BVG kann vom Kunden angegebene Zahlungsmittel ablehnen. Mobilitätsleistungen über Jelbi oder Leistungen bei Kooperationspartnern der BVG können nur mit bestimmten Zahlungsmitteln bezahlt werden.
2.3.2 Um die Bezahlfunktion von Jelbi für einen Buchungswunsch oder eine sonstige Verwendung seiner Jelbi-Kennung zu nutzen, muss der Kunde die Zahlung autorisieren. Dies kann – soweit diese Funktion durch die BVG bereitgestellt wird – durch Eingabe einer PIN oder auch durch andere gleich geeignete Instrumente, wie einen Fingerabdruck, erfolgen. Damit stimmt der Kunde für diese Verwendung der Jelbi-Kennung der Nutzung seiner Zahlungsinformationen zur Einziehung der Vergütung durch den Forderungsinhaber (siehe auch 4.1.3) zu. Die BVG behält sich vor, die Nutzung der Bezahlfunktion von Jelbi von einer Überprüfung der erforderlichen Bonität des Kunden abhängig zu machen.
2.3.3 Der Kunde kann die Jelbi-Bezahlfunktionen durch Löschung der Zahlungsinformationen deaktivieren. Die BVG kann die Jelbi-Bezahlfunktion aus erheblichen Gründen sperren, insbesondere bei Unregelmäßigkeiten (etwa Zahlungsverzug oder -ausfall) oder negativer Bonitätsprüfung. Eine Sperrung des Jelbi-Kontos des Kunden (2.2.6) sperrt auch die Bezahlfunktion. Vor einer Deaktivierung oder Sperrung mit der Jelbi-PIN des Kunden autorisierte Zahlungen bleiben davon unberührt.
2.3.4 Gebühren für Unregelmäßigkeiten bei der Nutzung der Bezahlfunktion von Jelbi sind in der aktuellen Gebührenordnung der BVG festgelegt.
2.3.5 Allgemeines:
Die BVG bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services in Jelbi des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“).
Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets oder Fahrten mit den MSP erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
Anmeldung:
Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei Jelbi registrieren:
- Name und vollständige Adresse
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- E-Mail-Adresse
- gewünschte Zahlart
- Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
- Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)
Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
Zahlung:
Für die Zahlung des gebuchten Tickets oder Fahrten der MSP gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
Zahlarten und Abrechnung:
Der Kunde kann für Bestellungen in Jelbi zwischen folgenden Zahlarten wählen:
- Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
- Abrechnung über Kreditkarte (Visa oder MasterCard)
- Zahlung per PayPal
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
Einzug:
Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets oder der Fahrt mit dem MSP. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe oder Fahrten mit dem MSP (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über Jelbi im Bereich „Meine Fahrten“ nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:
Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
Zahlung per Kreditkarte:
Die Abrechnung der gekauften Tickets oder Fahrten mit dem MSP über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst
- Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
- Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard)
- Nummer der Kreditkarte
- Ablaufdatum der Kreditkarte
- CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.
Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Kunden angegebenen Daten an den kreditkartenausgebende Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.
Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Zahlung per PayPal
Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag in Höhe von 3 Euro autorisiert. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird der PayPal Account mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist.
3. Information über Mobilitätsleistungen bei Jelbi und Bestellungen über Jelbi
3.1 Informationen über Mobilitätsleistungen bei Jelbi
3.1.1 Nutzer können sich für eine bestimmte Strecke („von A nach B“) bei Jelbi verfügbare Informationen über Mobilitätsleistungen anzeigen lassen. Jelbi greift dafür insbesondere auf Daten von hinreichend sorgfältig ausgewählten Dritten zurück. Die BVG überprüft die konkreten Daten von Dritten allerdings nicht und übernimmt für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit keine Gewährleistung. Angezeigte Informationen für Mobilitätsleistungen in Jelbi einschließlich Kosten (etwa für Taxifahrten) können teilweise auf Schätzungen beruhen, deren Grundlagen sich laufend verändern können (etwa aufgrund der Verkehrssituation).
3.1.2 Es obliegt dem Nutzer, die Richtigkeit angezeigter Daten zu überprüfen und zu beurteilen, inwieweit er angegebene Schätzungen teilt und die Ergebnisse für seine Zwecke geeignet sind (etwa bei Umsteigezeiten oder für Gepäckbeförderung).
3.1.3 Kunden stehen auch weitere Funktionen (etwa die Speicherung bevorzugter Verbindungen) zur Verfügung.
3.2 Bestellung von Mobilitätsleistungen über Jelbi
3.2.1 Voraussetzungen für die Bestellung von Mobilitätsleistungen bei Anbietern über Jelbi sind die Verwendung der Jelbi-Kennung (2.1) und die Zahlung über die Bezahlfunktion von Jelbi (B.3). Anbieter können Kunden auch Reservierungen von Mobilitätsleistungen über Jelbi unter Verwendung der Jelbi-Kennung ermöglichen. Dafür gelten die Regelungen über Bestellungen des Kunden bei Anbietern entsprechend. Für bestimmte Anbieter kann die Erstellung und Eingabe einer PIN (Persönliche Identifikationsnummer) zur Nutzung der Reservierungsfunktion erforderlich sein. Anbieter können die mehrfache Nutzung der Reservierungsfunktion innerhalb eines Zeitfensters auf eine maximale Anzahl von Versuchen beschränken. Soweit eine Reservierung für den Kunden kostenlos ist, gelten die Regelungen über die Zahlung nicht.
3.2.2 Abhängig vom entsprechenden Angebot durch Jelbi können Kunden auswählen, welche angezeigte Mobilitätsleistung sie bei deren Anbieter über Jelbi verbindlich kostenpflichtig bestellen wollen („Buchungswunsch“). Ein Buchungswunsch ist ein Angebot des Kunden für einen Vertrag über die gewünschte Mobilitätsleistung mit dem jeweiligen Anbieter („Mobilitätsvertrag“). Die BVG kann einen Buchungswunsch des Kunden an betreffende Anbieter weiterleiten, ohne dazu verpflichtet zu sein. Für die Buchung einer Mobilitätsleistung gelten die Bedingungen ihres Anbieters. Für bestimmte Anbieter kann die Übermittlung standortbezogener Daten zur Buchung des Angebots erforderlich sein. Anbieter können ein Mindestalter für die Buchung bestimmter Fahrzeugkategorien verlangen. Bei Nichterfüllung des Mindestalters ist eine Buchung dieser Angebote nicht möglich.
3.2.3 Die Zahlung des Kunden erfolgt grundsätzlich bei der Buchung über die Bezahlfunktion von Jelbi (2.3). Bei bestimmten Anbietern ist die Nutzung der Bezahlfunktion von Jelbi nicht möglich. Dann muss der Kunde für die Zahlung direkt gegenüber dem Anbieter seine Zahlungsinformationen erneut eingeben und seine Zustimmung zur Zahlung erklären.
3.2.4 Die BVG kann eine Antwort des Anbieters für einen Buchungswunsch an den Kunden übermitteln, ohne dazu verpflichtet zu sein. Ein Mobilitätsvertrag kommt zwischen Kunde und Anbieter zustande, wenn der Anbieter den Buchungswunsch des Kunden annimmt. Die BVG ist an einem Mobilitätsvertrag nicht beteiligt, außer sie ist selbst Anbieter der Mobilitätsleistung. Für die Durchführung einer Mobilitätsleistung gelten die Bedingungen des Anbieters.
3.2.5 Die BVG kann von dem Anbieter an Jelbi übermittelte Daten für die Nutzung einer Mobilitätsleistung nach dafür geltenden Bedingungen (etwa Ticketdaten) nach Erhalt an den Kunden weiterleiten, ohne dazu verpflichtet zu sein.
3.2.6 Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug ordnungsgemäß zurückzugeben – in den hierfür gekennzeichneten Flächen, ohne Eingänge, Radwege oder Gehwege zu blockieren und mindestens 15m Abstand zu ÖPNV- Haltestellen zu halten. Darüber hinaus ist die StVO zu beachten. Sollte ein Abstellen in den hierfür gekennzeichneten Flächen nicht möglich sein, sind die übrigen Anforderungen trotzdem einzuhalten. Zum Nachweis über die ordnungsgemäße Rückgabe und damit zur Beendigung der jeweiligen Fahrt und damit des Vertrages ist der Kunde verpflichtet ein Bild vom Fahrzeug an Jelbi zu übermitteln. Der Kunde hat bei der Aufnahme darauf zu Achten, dass keine anderen Menschen oder Kennzeichen auf dem Foto enthalten sind. Wir behalten es uns vor ungeeignete Bilder zurückzuweisen. Nähere Ausführungen findest du in den Datenschutzhinweisen. Hinweise zur Aufnahme des geforderten Fotos findest du auch in der App, bevor du eine Buchung über ein Fahrzeug abschließt, unter „So funktioniert’s”.
4. Gemeinsame Regelungen
4.1 Vergütung
4.1.1 Die Nutzung von Jelbi und die Verwendung der Jelbi-Kennung erfolgt grundsätzlich ohne Vergütung durch Nutzer oder Kunden. Der Nutzer trägt seine Kosten der Kommunikation mit Jelbi sowie für die Verwendung der Jelbi-Kennung selbst. Der Kunde zahlt für mit der BVG zusätzlich vereinbarte Leistungen die Gebühren nach deren aktueller Gebührenordnung.
4.1.2 Für die vom Kunden zu zahlende Vergütung für Mobilitätsleistungen gilt sein jeweiliger Mobilitätsvertrag mit dem Anbieter. Für bei einem Kooperationspartner unter Verwendung der Jelbi-Kennung vereinbarte Leistungen gelten dessen Bedingungen. Die BVG erstellt nach Abschluss der Fahrt eine Mobilitätsübersicht und versendet diese nach jeder über Jelbi gebuchten Fahrt per E-Mail an den Kunden. Der Kooperationspartnern erstellt die Rechnung für die Fahrt des Kunden. Diese Rechnung kann der Kunde sich direkt nach Bedarf in der Jelbi-App herunterladen. (Menü > Meine Fahrten > Fahrt > Download Rechnung).
4.1.3 Ansprechpartner des Kunden im Zusammenhang mit einer Mobilitätsleistung und deren Vergütung ist der jeweilige Anbieter als Vertragspartner. Ansprechpartner des Kunden für bei einem Kooperationspartner vereinbarte Leistungen ist der Kooperationspartner. Der Kunde kann die Rückzahlung einer Vergütung nur gegenüber dem jeweiligen Ansprechpartner geltend machen, eine Rückzahlung darf der Ansprechpartner auch über BVG abwickeln.
4.2 Aufgaben des Nutzers
4.2.1 Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, alle Voraussetzungen für die Nutzung von Mobilitätsleistungen oder von mit oder bei Kooperationspartnern vereinbarten Leistungen nach jeweils dafür geltenden Bedingungen und Vorschriften zu erfüllen (etwa benötigte Fahrerlaubnis bei Fahrzeugmiete, Ausweispapiere, etc.).
4.2.2 Der Nutzer wird die BVG von Ansprüchen Dritter aufgrund seiner Nutzung von Jelbi und der Verwendung seiner Jelbi-Kennung freistellen, außer soweit diese von der BVG zu vertreten sind.
4.2.3 Die BVG kann Anbieter oder Kooperationspartner in deren Auftrag im Zusammenhang mit deren Leistungen unterstützen. Dies lässt die Pflichten des Kunden aus einem Mobilitätsvertrag und den Mobilitätsvertrag selbst sowie Vereinbarungen des Kunden bei einem Kooperationspartner und Pflichten des Kunden aus solchen Vereinbarungen unberührt.
4.3 Verfügbarkeit und Gewährleistung
4.3.1 Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Qualitäts- oder Leistungsmerkmale oder technische Unterstützung für Jelbi oder die Jelbi-Kennung. Die BVG behält sich vor, Jelbi und die Jelbi-Kennung jederzeit nach freiem Ermessen umzugestalten, einzuschränken oder einzustellen. Bestehende Mobilitätsverträge und Vereinbarungen des Kunden mit oder bei einem Kooperationspartner sowie deren Abwicklung bleiben unberührt.
4.3.2 Die BVG übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Dritten (etwa anderen Anbietern) bereitgestellter Daten.
4.3.3 Die BVG übernimmt keine Gewährleistung für Mobilitätsleistungen, außer sie ist selbst Anbieter der Mobilitätsleistung. Ansprechpartner des Kunden für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit einem Mobilitätsvertrag und seiner Durchführung ist jeweils der Anbieter. Ansprechpartner im Zusammenhang mit bei Kooperationspartnern vereinbarten Leistungen ist der Kooperationspartner.
4.3.4 Soweit keine Verpflichtung der BVG gegenüber dem Nutzer besteht, übernimmt die BVG auch keine Gewährleistung.
4.4 Haftungsbeschränkung
4.4.1 Die BVG haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von der BVG oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
4.4.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die BVG nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die BVG nicht für die Richtigkeit von Dritten (etwa anderen Anbietern) bereitgestellter Daten (etwa über Mobilitätsleistungen). Die Regelungen dieser Ziffer 4.2 gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BVG.
4.4.3 Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
4.5 Änderung dieser Nutzungsbedingungen
Die BVG kann diese Nutzungsbedingungen angemessen ändern, auch zur Anpassung an geänderte Inhalte von Jelbi. Änderungen werden Kunden in Textform mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen per E-Mail mitgeteilt. Diese Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich innerhalb der Ankündigungsfrist widerspricht oder wenn er nach deren Ablauf Jelbi weiter nutzt. Auf diese Wirkungen wird die BVG in der Ankündigung hinweisen. Widerspricht ein Kunde einer Änderung der Nutzungsbedingungen, gilt dies als fristlose Kündigung seines Jelbi-Kontos (siehe 2.2.7). Nicht registrierte Nutzer können diese Nutzungsbedingungen auf Jelbi einsehen. Dort werden Änderungen mindestens sechs Wochen veröffentlicht.
4.6 Sonstige Bestimmungen
4.6.1 Es ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der BVG nicht gestattet, Teile oder Inhalte von Jelbi weiterzuverwenden oder systematisch zu extrahieren.
4.6.2 Diese Nutzungsbedingungen sind die gesamte Vereinbarung zwischen der BVG und dem Nutzer für deren Gegenstand. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, außer in diesen Nutzungsbedingungen ist ausdrücklich anderes geregelt. Textform genügt der Schriftform nicht.
4.6.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden entstehende Lücken nach dem mutmaßlichen Willen der Vertragspartner schließen.
4.6.4 Diese Nutzungsbedingungen und deren Durchführung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist diejenige Sprache, in welcher der Registrierungsvorgang erfolgt ist.
4.6.5 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Berlin (Deutschland) ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
5. Weiterempfehlungsprogramm
Im Rahmen unseres Weiterempfehlungsprogramms „Kunden werben Kunden“ (KWK) haben Bestandskunden die Möglichkeit, neue Kunden über die Jelbi-App zu werben und dafür einen Jelbi-Gutschein zu erhalten.
5.1 Die Jelbi-KWK-Mobilitätsgutscheine (im Folgenden KWK-Gutscheine) werden den berechtigten Kund*innen durch die BVG übermittelt und können jeweils bis zum Ende der Gutscheinkampagne durch Eingabe in der Jelbi-App eingelöst und genutzt werden.
5.2 Ein KWK-Gutschein kann erst durch Registrierung in der Jelbi-App und unter Akzeptieren der allgemeinen Jelbi-Geschäftsbedingungen bei den jeweiligen in der Jelbi-App angebundenen Mobilitätsdienstleistern genutzt werden. Dieser Gutschein kann nicht für BVG/VBB-Tickets im Tarifbereich Berlin ABC sowie Taxi-Fahrten genutzt werden.
5.3 Sollte die ordnungsgemäße Registrierung in der Jelbi-App für alle angebotenen Dienste (z.B. bei Zahlarten, Führerscheinvalidierung) nicht erfolgreich sein, ist die Eingabe und Verwendung von KWK-Gutscheinen ausgeschlossen.
5.3.1 Zurzeit bietet die Jelbi-App die Möglichkeit EWR-Führerscheine (inkl. Schweiz und Großbritannien) in Kombination mit EWR-Ausweisdokumenten (inkl. Schweiz und Großbritannien) sowie Aufenthaltsgenehmigung aus diesen Ländern zu validieren.
5.3.2 Grundsätzlich stehen sämtlich mögliche Zahlarten in der Jelbi-App nicht ohne eine Vorabprüfung durch Auskunfteien (wie z.B. Schufa) zur Überprüfung der Angaben und Bonität zur Verfügung.
5.4 Für die Nutzung der KWK-Gutscheine muss eine Zahlart im Profil hinterlegt werden. Sobald das Guthaben aufgebraucht ist, können alle weiteren Fahrten mit PayPal, SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte gezahlt werden.
5.5 Berechtigt ist ein Bestandskunde, wenn er vollständig registriert ist und mindestens eine Fahrt gebucht hat.
5.6 Zum Erhalt seiner Vermittlungsprämie muss der Bestandskunde einen Download-Link in der Jelbi-App an potentielle Neukunden versendet haben und der Neukunde die App installiert, sich entsprechend den Ziffern 5.2 bis 5.4 dieser Nutzungsbedingungen registriert und eine Fahrt gebucht haben. Die Fahrt kann den Wert des Mobilitätsgutscheins übersteigen, die Differenz wird von seiner hinterlegten Zahlungsmethode abgebucht. Der Neukunde erhält den Weiterempfehlungscode bereits in der Nachricht vom Bestandskunde. Der Weiterempfehlungscode ist erst dann einlösbar, wenn der Neukunde, sich in der Jelbi-App vollständig registriert hat. Die Höhe der Vermittlungsprämie sowie der Gültigkeitszeitraum sind in den Nutzungsbedingungen des jeweiligen KWK-Programms zu finden.
5.7 Ein KWK-Gutschein gilt nicht für weitere BVG-Produkte oder Tickets in anderen BVG-Apps.
5.8 Ein KWK-Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
5.9 Ein KWK-Gutschein kann nicht für nicht originäre Forderungen eingelöst werden. Dazu zählen bspw. Umpark- und Rückgabegebühren oder Kosten durch Strafzettel, aufgrund zu schnellen Fahrens oder Falschparkens.
5.10 Es ist immer nur ein KWK-Gutschein gleichzeitig einlösbar und Mobilitätsgutscheine anderer Gutscheinkampagnen dürfen parallel nicht verwendet werden.
5.11 Sofern ein Dienstleistungswert den Wert eines Weiterempfehlungsgutscheins übersteigt, entstehen zusätzliche Kosten, die vom Nutzer gezahlt werden müssen und über die hinterlegte Zahlart abgebucht werden.
5.12 Die in der Jelbi-App angebundenen Mobilitätsdienstleister rechnen erbrachte Dienstleistungen teilweise gesammelt und zu einem späteren Zeitpunkt ab. Ein Gutschein kann daher auch zu einem späteren Zeitpunkt mit den fälligen Fahrtkosten verrechnet werden und nicht direkt nach einer durchgeführten Fahrt. Reicht der restliche Gutscheinwert nicht für den Ausgleich der gesammelten Fahrten aus, wird die Differenz mit der hinterlegten, privaten Zahlart ausgeglichen.
5.12 Sind zum Zeitpunkt der Aktivierung eines KWK-Gutscheins vorherige Fahrten durch die in der Jelbi-App integrierten Mobilitätsdienstleister noch nicht gegen die in der App hinterlegte, private Zahlart gebucht, erfolgt eine Verrechnung mit dem aktivierten KWK-Gutschein.
5.13 Etwaig bestehendes Restguthaben von KWK-Gutscheinen verfällt am Ende der Kampagne und wird dem Nutzer nicht erstattet oder in den Folgemonat übertragen.
5.14 Das Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
5.15 Ein KWK-Gutschein wird nicht erstattet, wenn der Nutzer, die mit dem Gutschein ganz oder teilweise bezahlte Dienstleistungen im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.